ErwGr. 15

REG_2020_873 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2019/876 aufgrund bestimmter Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie

Die außergewöhnlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zeigen sich auch hinsichtlich der extremen Volatilität der Finanzmärkte, die — in Verbindung mit Unsicherheit — höhere Renditen für Staatsschuldtitel bewirkt, was wiederum zu nicht realisierten Verlusten aus Beständen der Institute an Staatsanleihen führt. Um die erheblichen negativen Auswirkungen der Volatilität an den Märkten für Schuldtitel von Zentralstaaten während der COVID-19-Pandemie auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der Institute und somit auf die Kreditvergabefähigkeit der Institute abzuschwächen, sollte ein zeitlich befristeter aufsichtlicher Korrekturposten wiedereingeführt werden, der diese Auswirkungen neutralisiert, um die Wirkungen der extremen Volatilität abzumildern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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