ErwGr. 17

REG_2021_1755 · zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit

Um eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten, sollten spezifische Vorschriften für Mittelbindungen, Zahlungen, Übertragungen und Wiedereinziehungen der Reserve festgelegt werden. Unter Wahrung des Grundsatzes der Jährlichkeit des Unionshaushalts sollte in dieser Verordnung aufgrund des Ausnahmecharakters und der Besonderheit der Reserve die Möglichkeit vorgesehen sein, nicht verwendete Mittel über die in der Haushaltsordnung festgelegten Mittel hinaus zu übertragen, um so die mit der Reserve verbundenen Möglichkeiten, die nachteiligen Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union auf die Mitgliedstaaten, auch auf regionaler und lokaler Ebene, und ihre Volkswirtschaften entgegenzuwirken, voll auszuschöpfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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