ErwGr. 42

REG_2021_241 · zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Im Anhang dieser Verordnung sollten geeignete Leitlinien festgelegt werden, die der Kommission im Einklang mit den Zielen und sonstigen einschlägigen Anforderungen dieser Verordnung als Grundlage für die transparente und gerechte Bewertung der Aufbau- und Resilienzpläne und für die Festlegung des finanziellen Beitrags dienen. Im Interesse der Transparenz und Effizienz sollte zu diesem Zweck ein Einstufungssystem für die Bewertung der Vorschläge für Aufbau- und Resilienzpläne geschaffen werden. Die Kriterien in Bezug auf die länderspezifischen Empfehlungen, die Stärkung des Wachstumspotenzials, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz sowie auf die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte sollten bei der Bewertung die höchste Punktzahl erhalten müssen. Ein wirksamer Beitrag zum ökologischen und digitalen Wandel sollte ebenfalls Voraussetzung für eine positive Bewertung sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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