ErwGr. 44

REG_2021_241 · zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Im Interesse der Vereinfachung sollte der finanzielle Beitrag anhand einfacher Kriterien festgelegt werden. Der finanzielle Beitrag sollte auf der Grundlage der geschätzten Gesamtkosten des von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgeschlagenen Aufbau- und Resilienzplans festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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