ErwGr. 46

REG_2021_241 · zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Damit die finanzielle Unterstützung in den ersten Jahren nach der COVID-19-Krise erfolgt und die Kompatibilität mit den für diese Fazilität verfügbaren Mitteln sichergestellt ist, sollten die Mittel bis zum 31. Dezember 2023 zur Verfügung gestellt werden. Dazu sollte es möglich sein, dass 70 % des für die nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung zur Verfügung stehenden Betrags bis zum 31. Dezember 2022 und 30% zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 gebunden werden. Bis zum 31. Dezember 2021 kann – auf Antrag eines Mitgliedstaats im Rahmen der Vorlage des Aufbau- und Resilienzplans – die Zahlung eines Betrags von bis zu 13 % des finanziellen Beitrags und gegebenenfalls von bis zu 13 % des Darlehens des betreffenden Mitgliedstaats in Form einer Vorfinanzierung, im Rahmen des Möglichen innerhalb von zwei Monaten nach der Annahme der rechtlichen Verpflichtungen durch die Kommission, geleistet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 46 REG_2021_241 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 46 REG_2021_241 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.