ErwGr. 65

REG_2021_241 · zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Im Wege eines delegierten Rechtsakts sollte ein entsprechendes Scoreboard eingeführt werden, um die Fortschritte bei der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf alle sechs Säulen und die im Hinblick auf die die Durchführung der Aufbau- und Resilienzpläne erzielten Fortschritte im Zusammenhang mit den gemeinsamen Indikatoren der Fazilität anzuzeigen. Das Scoreboard sollte im Dezember 2021 einsatzbereit sein und von der Kommission zweimal jährlich aktualisiert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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