ErwGr. 68

REG_2021_241 · zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Ferner sollte eine unabhängige Evaluierung der Erreichung der Ziele, der effizienten Verwendung der Mittel und des Mehrwerts der Fazilität durchgeführt werden. Der Evaluierung wird gegebenenfalls ein Vorschlag zur Änderung dieser Verordnung beigefügt. Darüber hinaus sollte sich eine unabhängige Ex-post-Evaluierung mit den langfristigen Auswirkungen der Fazilität befassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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