ErwGr. 10

REG_2021_337 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 im Hinblick auf den EU-Wiederaufbauprospekt und gezielte Anpassungen für Finanzintermediäre und der Richtlinie 2004/109/EG im Hinblick auf das einheitliche elektronische Berichtsformat für Jahresfinanzberichte zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Krise

Der EU-Wiederaufbauprospekt sollte eine Kurzzusammenfassung als nützliche Informationsquelle für Anleger, insbesondere für Kleinanleger, enthalten. Diese Zusammenfassung sollte am Anfang des EU-Wiederaufbauprospekts stehen und sich auf die Basisinformationen konzentrieren, die Anleger benötigen, um zu entscheiden, welche öffentlichen Angebote und Zulassungen von Aktien eine eingehendere Prüfung verdienen, und danach den EU-Wiederaufbauprospekt als Ganzes zu prüfen, um ihre Entscheidung treffen zu können. Diese Basisinformationen sollten sowohl spezifische Angaben zu den etwaigen geschäftlichen und finanziellen Auswirkungen als auch zu den etwaigen künftigen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie umfassen. Mit dem EU-Wiederaufbauprospekt sollte der Schutz von Kleinanlegern sichergestellt werden, indem die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1129 eingehalten werden und gleichzeitig übermäßiger Verwaltungsaufwandvermieden wird. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, dass durch die Zusammenfassung weder der Anlegerschutz beeinträchtigt noch bei Anlegern ein irreführender Eindruck erweckt wird. Emittenten oder Anbieter sollten daher bei der Abfassung dieser Zusammenfassung ein hohes Maß an Sorgfalt walten lassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 10 REG_2021_337 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 10 REG_2021_337 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.