ErwGr. 36

REG_2021_523 · zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017

Mit Blick auf die Wahrung der Integration und der Funktionsfähigkeit des Programms sollte die Kommission bis zur Einsetzung der Leitungsgremien neben der Stellungnahme der EIB-Gruppe bei Bedarf die Stellungnahmen weiterer potenzieller Durchführungspartner zu den Investitionsleitlinien, zum EU-Klimaverfolgungssystem und zu Leitfäden und gemeinsamen Methoden zur Nachhaltigkeitsprüfung einholen; danach sollte die Einbeziehung der Durchführungspartner im Rahmen des Beratungsausschusses und des Lenkungsausschusses des Programms „InvestEU“ erfolgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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