ErwGr. 12

REG_2021_557 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung mit dem Ziel, die Erholung von der COVID-19-Krise zu fördern

Die allgemeine Komplexität der Verbriefungsstrukturen und die damit verbundenen Risiken sollten in angemessener Weise verringert werden und es sollten keine aufsichtsrechtlichen Anreize für Originatoren gesetzt werden, die dazu führen, dass sie synthetische Verbriefungen gegenüber traditionellen vorziehen. Die Anforderungen an einfache, transparente und standardisierte (im Folgenden „STS“) Bilanzverbriefungen sollten daher weitgehend deckungsgleich mit den STS-Kriterien für traditionelle „True-Sale“-Verbriefungen sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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