ErwGr. 31

REG_2021_784 · zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte

Die zuständigen Behörden sollten jährliche Transparenzberichte veröffentlichen, die Angaben zur Anzahl der Entfernungsanordnungen, zur Anzahl der Fälle, in denen eine Anordnung nicht vollzogen wurde, zur Anzahl der Entscheidungen zu spezifischen Maßnahmen, zur Anzahl der Fälle, die behördlichen oder gerichtlichen Überprüfungsverfahren unterliegen, sowie zur Anzahl der Entscheidungen, durch die Sanktionen verhängt wurden, enthalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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