ErwGr. 33

REG_2021_784 · zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte

Beschwerdeverfahren stellen eine notwendige Schutzvorkehrung gegen die irrtümliche Entfernung oder Sperrung von Online-Inhalten dar, wenn der Inhalt im Rahmen der Meinungs- und Informationsfreiheit geschützt ist. Die Hostingdiensteanbieter sollten daher benutzerfreundliche Beschwerdeverfahren einrichten und dafür sorgen, dass Beschwerden unverzüglich und in voller Transparenz gegenüber dem Inhalteanbieter bearbeitet werden. Die Anforderung, dass Hostingdiensteanbieter irrtümlich entfernte oder gesperrte Inhalte wiederherstellen müssen, sollte die Möglichkeit unberührt lassen, dass die Hostingdiensteanbieter ihre Nutzungsbedingungen durchsetzen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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