ErwGr. 30

REG_2021_784 · zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte

Im Hinblick auf terroristische Inhalte kommt es bei den Hostingdiensteanbietern auf die Transparenz ihrer Strategien an, denn nur so können sie ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber ihren Nutzern nachkommen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den digitalen Binnenmarkt stärken. Hostingdiensteanbieter, die in einem bestimmten Kalenderjahr aufgrund der vorliegenden Verordnung Maßnahmen ergriffen haben oder solche Maßnahmen ergreifen mussten, sollten jährliche Transparenzberichte mit Informationen über ihre Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ermittlung und Entfernung terroristischer Inhalte öffentlich zugänglich machen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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