ErwGr. 29

REG_2021_784 · zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte

Diese Verordnung sollte die Verfahrensgarantien oder die verfahrensbezogenen Ermittlungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Inhalten und damit zusammenhängenden Daten, die für die Zwecke der Ermittlung und Verfolgung terroristischer Straftaten im Einklang mit Unions- oder nationalen Rechtsvorschriften gespeichert werden, nicht berühren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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