ErwGr. 27

REG_2021_784 · zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte

Die Verpflichtung zur Speicherung der Inhalte für Verfahren der behördlichen oder gerichtlichen Überprüfung ist notwendig und gerechtfertigt, da gewährleistet werden muss, dass wirksame Rechtsbehelfe auch für Inhalteanbieter, deren Inhalte entfernt oder gesperrt wurden, zur Verfügung stehen und dass dieser Inhalt je nach dem Ergebnis dieser Verfahren wiederhergestellt wird. Die Verpflichtung zur Speicherung der Materialien für Ermittlungs- oder Strafverfolgungszwecke ist notwendig und gerechtfertigt, da das Material zur Störung oder Verhinderung terroristischer Aktivitäten wertvoll sein könnte. Daher sollte das Speichern entfernter terroristischer Inhalte zu Zwecken der Verhinderung, Erkennung, Ermittlung und Verfolgung terroristischer Straftaten ebenfalls als gerechtfertigt gelten. Terroristische Inhalte und die damit verbundenen Daten sollten nur für den Zeitraum gespeichert werden, der notwendig ist, um es den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, diese terroristischen Inhalte zu überprüfen und zu entscheiden, ob sie für diese Zwecke benötigt werden. Für die Zwecke der Verhinderung, Erkennung, Ermittlung und Verfolgung terroristischer Straftaten sollte sich die Verpflichtung zur Datenspeicherung auf Daten beschränken, die wahrscheinlich eine Verbindung mit terroristischen Straftaten aufweisen und die daher zur Verfolgung terroristischer Straftaten oder zur Verhütung ernsthafter Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit beitragen könnten. Wenn Hostingdiensteanbieter insbesondere durch ihre eigenen spezifischen Maßnahmen Materialien entfernen oder den Zugang dazu sperren, sollten sie die zuständigen Behörden unverzüglich über Inhalte in Kenntnis setzen, die Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit einer unmittelbaren Bedrohung von Leben oder einer vermuteten terroristischen Straftat stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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