Art. 27 – Amtliche Kontrollen von Recyclinganlagen

REG_2022_1616 · über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 282/2008

Die amtlichen Kontrollen von Recyclinganlagen und Recyclern umfassen insbesondere Audits gemäß Artikel 14 Buchstabe i der Verordnung (EU) 2017/625.
Diese Audits werden durch Folgendes ergänzt:
a)eine Bewertung der Verfahren im Rahmen der guten Herstellungspraxis gemäß Artikel 14 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2017/625;
b)eine Prüfung gemäß Artikel 14 Buchstaben a und e der Verordnung (EU) 2017/625 der gemäß Artikel 26 erstellten Zusammenfassung der Konformitätsüberwachung und — auf der Grundlage dieser Zusammenfassung — der von den Unternehmern durchgeführten Kontrollen sowie der in dieser Zusammenfassung genannten Unterlagen und Aufzeichnungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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