Art. 4 – Lokale Kooperationsvereinbarungen

REG_2022_1917 · zu Übertretungsverfahren bei Nichteinhaltung statistischer Berichtspflichten und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2010/10 (EZB/2022/31)

(1)Meldet eine zuständige NZB der EZB statistische Daten, deren Erhebung auf der Grundlage lokaler Kooperationsvereinbarungen über eine nationale zuständige Behörde (NCA) erfolgt ist, so stellt diese zuständige NZB sicher, dass alle Daten, die von der betreffenden NCA erhoben und übermittelt worden sind, eine wirksame Überwachung der Einhaltung der statistischen Berichtspflichten ermöglichen.
(2)Stellt ein Berichtspflichtiger der zuständigen NZB vor Einleitung eines Übertretungsverfahrens statistische Daten zur Verfügung, deren Erhebung auf der Grundlage lokaler Kooperationsvereinbarungen über eine NCA erfolgt ist, so setzt sich die zuständige NZB mit der betreffenden NCA in Verbindung, um Informationen darüber einzuholen, ob die zur Last gelegte Übertretung auf Handlungen oder Unterlassungen des Berichtspflichtigen zurückzuführen ist, sowie um sicherzustellen, dass nicht mehr als ein Übertretungsverfahren auf derselben Sachverhaltsgrundlage gleichzeitig gegen denselben Berichtspflichtigen eingeleitet wird.
(3)Stellt ein Berichtspflichtiger auf der Grundlage lokaler Kooperationsvereinbarungen der zuständigen NZB über eine NCA statistische Daten zur Verfügung, so informiert die zuständige NZB die betreffende NCA, wenn ein Abhilfeplan im Sinne von Artikel 7 vom Berichtspflichtigen vorgelegt und von der zuständigen NZB genehmigt wurde, und teilt ihr mit, ob dieser erfolgreich umgesetzt wurde. Darüber hinaus informiert die zuständige NZB die betreffende NCA, wenn das Direktorium der EZB gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2532/98 und Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 eine Sanktion gegen einen Berichtspflichtigen verhängt hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 4 REG_2022_1917 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 4 REG_2022_1917 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.