ErwGr. 10

REG_2022_2586 · über die Anwendung der Artikel 93, 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf bestimmte Gruppen staatlicher Beihilfen im Eisenbahn-, Binnenschiffs- und multimodalen Verkehr

Der mit der Verordnung (EU) 2015/1588 eingesetzte Beratende Ausschuss für staatliche Beihilfen sollte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung gemäß der vorliegenden Verordnung konsultiert werden. Ebenso sollte der betreffende Entwurf einer Verordnung im Interesse der Transparenz jedoch zeitgleich auf der Website der Kommission veröffentlicht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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