ErwGr. 13

REG_2022_515 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/109 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Mit der Verordnung (EU) 2022/109 wurde eine vorläufige TAC für Sardellen (Engraulis encrasicolus) im ICES-Untergebiet 8 festgesetzt, die vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022 gilt, bis wissenschaftliche Gutachten vorliegen. Der ICES hat das wissenschaftliche Gutachten für 2022 für diesen Bestand am 17. Dezember 2021 veröffentlicht. Die TAC für diesen Bestand für 2022 sollte daher im Einklang mit diesem Gutachten geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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