ErwGr. 10

REG_2022_515 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/109 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Die Verordnung (EU) 2022/109 sieht für 2022 eine Verlängerung der saisonalen Schließungen für die Fischerei auf Sandaal (Ammodytes spp.) mit bestimmten gezogenen Fanggeräten in den ICES-Divisionen 2a und 3a und im ICES-Untergebiet 4 vor. Da die vorläufige TAC für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2022 nun durch eine endgültige TAC für das ganze Jahr ersetzt wird, sollte die geltende Schließungszeit zusätzlich auch den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2022 umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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