Art. 10 – Übergabe und Übernahme

REG_2022_850 · über ein EDV-System für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen (e-CODEX-System) und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726

(1)Die das e-CODEX-System verwaltende Stelle legt eu-LISA bis zum 31. Dezember 2022 ein gemeinsames Übergabedokument vor, in dem die Einzelheiten für die Übergabe des e-CODEX-Systems, einschließlich der Kriterien für einen erfolgreichen Übergabeprozess und den erfolgreichen Abschluss dieses Prozesses und der zugehörigen Dokumentation, im Einklang mit den gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c erlassenen Durchführungsrechtsakten festgelegt sind. Das Übergabedokument enthält ferner Bestimmungen über Rechte des geistigen Eigentums oder Nutzungsrechte in Bezug auf das e-CODEX-System und die unterstützenden Softwareprodukte, unterstützende Dokumentation und unterstützende andere Bestände, die im Anhang aufgeführt sind und die es eu-LISA ermöglichen, ihre Aufgaben nach Artikel 7 zu erfüllen.
(2)Innerhalb von sechs Monaten nach der Vorlage des in Absatz 1 genannten Übergabedokuments findet ein Übergabe- und Übernahmeprozess zwischen der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und eu-LISA statt. Bis zur Übergabe behält die das e-CODEX-System verwaltende Stelle die volle Zuständigkeit für das System und stellt sicher, dass keine Änderungen am e-CODEX-System vorgenommen werden und keine neuen Software-Versionen außer zur Durchführung fehlerbehebender Wartungsaktivitäten am e-CODEX-System zur Verfügung gestellt werden.
(3)Die Kommission überwacht den Übergabe- und Übernahmeprozess, um sicherzustellen, dass die Einzelheiten der Übertragung des e-CODEX-Systems von der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und von eu-LISA auf der Grundlage der in Absatz 1 genannten Kriterien korrekt umgesetzt werden. Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat bis zum 31. Juli 2023 über den Übergabe- und Übernahmeprozess.
(4)eu-LISA übernimmt zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2023 die Zuständigkeit für das e-CODEX-System zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kommission den erfolgreichen Abschluss des Übergabe- und Übernahmeprozesses erklärt, nachdem sie die das e-CODEX-System verwaltende Stelle und eu-LISA konsultiert hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 10 REG_2022_850 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 10 REG_2022_850 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.