Art. 12 – e-CODEX-Beratergruppe

REG_2022_850 · über ein EDV-System für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen (e-CODEX-System) und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726

(1)Ab dem 1. Januar 2023 stellt die gemäß Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe dc der Verordnung (EU) 2018/1726 eingesetzte e-CODEX-Beratergruppe eu-LISA die erforderlichen Fachkenntnisse in Bezug auf das e-CODEX-System zur Verfügung, insbesondere bei der Vorbereitung des Jahresarbeitsprogramms und des jährlichen Tätigkeitsberichts. Die e-CODEX-Beratergruppe kann aus mehreren ihrer Mitglieder zusammengesetzte Untergruppen einrichten, um spezifische Fragen zu prüfen, darunter spezifische digitale Verfahrensstandards.
(2)Die e-CODEX-Beratergruppe muss insbesondere a) den Stand der Umsetzung des e-CODEX-Systems in den Mitgliedstaaten überwachen, b) die Notwendigkeit neuer digitaler Verfahrensstandards evaluieren und diese Standards bewerten und vorbereiten, c) den Wissensaustausch fördern, d) überwachen, ob eu-LISA die Anforderungen an das Dienstleistungsniveau erfüllt, die in dem gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b erlassenen Durchführungsrechtsakt festgelegt sind, e) eine Stellungnahme zu einem Entwurf des in Artikel 16 genannten Berichts abgeben.
(3)Während des in Artikel 10 genannten Übergabe- und Übernahmeprozesses tritt die e-CODEX-Beratergruppe regelmäßig, mindestens jedoch jeden zweiten Monat, zusammen, bis der Übergabe- und Übernahmeprozess erfolgreich abgeschlossen ist, und danach mindestens alle sechs Monate.
(4)Die e-CODEX-Beratergruppe erstattet dem e-Codex-Programmverwaltungsrat nach jeder Sitzung Bericht. Die e-CODEX-Beratergruppe unterstützt den e-CODEX-Programmverwaltungsrat bei seinen Aufgaben mit technischem Sachverstand.
(5)Die e-CODEX-Beratergruppe bezieht einschlägige Interessengruppen und Experten, einschließlich Mitglieder der Justiz, Angehörige von Rechtsberufen und Berufsorganisationen, die vom e-CODEX-System betroffen sind, das System nutzen oder an ihm beteiligt sind, in ihre Arbeit ein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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