Art. 14 – Unabhängigkeit der Justiz

REG_2022_850 · über ein EDV-System für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen (e-CODEX-System) und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726

(1)Bei der Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten gemäß dieser Verordnung achten alle Stellen den Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz im Einklang mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung.
(2)Zu diesem Zweck stellt eu-LISA die ihr für das e-CODEX-System zur Verfügung gestellten Ressourcen in vollem Umfang für den Betrieb des Systems im Rahmen dieser Verordnung bereit und sorgt für die Einbeziehung von Vertretern der Justiz in die Verwaltung des e-CODEX-Systems gemäß den Artikeln 12 und 13.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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