Art. 7 – Zuständigkeiten von eu-LISA

REG_2022_850 · über ein EDV-System für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen (e-CODEX-System) und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726

(1)eu-LISA ist für die in Artikel 5 genannten Komponenten des e-CODEX-Systems — mit Ausnahme des Gateways — und insbesondere für die folgenden Aufgaben zuständig: a) Entwicklung, Wartung, Fehlerbehebung und Aktualisierung, auch in Bezug auf die Sicherheit, der Softwareprodukte und anderer Bestände sowie deren Verteilung an die Stellen, die autorisierte e-CODEX Zugangspunkte betreiben; b) Erstellung, Pflege und Aktualisierung der Dokumentation zu den Komponenten des e-CODEX-Systems, der unterstützenden Softwareprodukte und anderer Bestände sowie die Verteilung dieser Dokumentation an die Stellen, die autorisierte e-CODEX Zugangspunkte betreiben; c) Entwicklung, Pflege und Aktualisierung einer Konfigurationsdatei, die eine vollständige Liste der autorisierten e-CODEX-Zugangspunkte enthält, einschließlich der digitalen Verfahrensstandards, die jeder dieser autorisierten e-CODEX-Zugangspunkte anwendet, und die Verteilung dieser Datei an die Stellen, die autorisierte e-CODEX Zugangspunkte betreiben; d) Durchführung technischer Änderungen am e-CODEX-System und Hinzufügung neuer Funktionen in Form neu veröffentlichter Softwareversionen zum e-CODEX-System als Reaktion auf neu entstehende Anforderungen, die sich beispielsweise aus den in Artikel 6 Absatz 2 vorgesehenen Durchführungsrechtsakten ergeben, oder auf Ersuchen der e-CODEX-Beratergruppe; e) Unterstützung und Koordination von Testaktivitäten, einschließlich der Konnektivität, unter Einbeziehung der autorisierten e-CODEX-Zugangspunkte; f) Bereitstellung technischer Unterstützung für die e-CODEX-Ansprechpartner in Bezug auf das e-CODEX-System; g) Entwicklung, Einführung, Pflege und Aktualisierung der digitalen Verfahrensstandards sowie deren Verteilung an die Stellen, die autorisierte e-CODEX Zugangspunkte betreiben; h) Veröffentlichung einer Liste der autorisierten e-CODEX-Zugangspunkte, die ihr gemeldet wurden, und der digitalen Verfahrensstandards, die jeder dieser autorisierten e-CODEX-Zugangspunkte anwendet, auf ihrer Website; i) Beantwortung von Ersuchen der Kommissionsdienststellen um technische Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der in Artikel 6 Absatz 2 vorgesehenen Durchführungsrechtsakte; j) Evaluierung der Notwendigkeit neuer digitaler Verfahrensstandards sowie Bewertung und Vorbereitung dieser Standards, u. a. durch die Organisation und Förderung von Workshops mit den e-CODEX-Ansprechpartnern; k) Entwicklung, Pflege und Aktualisierung des EU-Kernvokabulars zur E-Justiz, das den digitalen Verfahrensstandards zugrunde liegt; l) Entwicklung und Verbreitung von operativen Sicherheitsstandards gemäß Artikel 11; m) Durchführung von Schulungen — auch für alle einschlägigen Interessengruppen — zur technischen Nutzung des e-CODEX-Systems gemäß der Verordnung (EU) 2018/1726, einschließlich der Bereitstellung von Online-Schulungsmaterialien.
(2)eu-LISA ist für die folgenden zusätzlichen Aufgaben zuständig: a) Bereitstellung, Betrieb und Pflege der für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Hardware- und Software-IT-Infrastruktur an ihren technischen Standorten; b) Bereitstellung, Betrieb und Wartung einer zentralen Testplattform und gleichzeitig Gewährleistung der Integrität und Verfügbarkeit des übrigen e-CODEX-Systems; c) Unterrichtung der Öffentlichkeit über das e-CODEX-System durch eine Reihe Massenkommunikationskanäle, einschließlich Websites oder Social-Media-Plattformen; d) Vorbereitung, Aktualisierung und Online-Verteilung nicht-technischer Informationen in Bezug auf das e-CODEX-System und die von ihr durchgeführten Tätigkeiten.
(3)Für die Zwecke des Absatzes 1 Buchstabe f stellt eu-LISA während der Geschäftszeiten Ressourcen auf Bereitschaftsbasis zur Verfügung, damit es für die e-CODEX-Ansprechpartner eine zentrale Anlaufstelle für die technische Unterstützung, u. a. für das Gateway, gibt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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