Art. 5 – Zusammensetzung des e-CODEX-Systems

REG_2022_850 · über ein EDV-System für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen (e-CODEX-System) und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726

(1)Das e-CODEX-System besteht aus den folgenden Komponenten: a) einem e-CODEX-Zugangspunkt, b) digitalen Verfahrensstandards und c) den unterstützenden Softwareprodukten, der unterstützenden Dokumentation und den unterstützenden Beständen, die im Anhang aufgeführt sind.
(2)e-CODEX-Zugangspunkte bestehen aus den folgenden Komponenten: a) einem Gateway, bestehend aus einer Software, die auf einheitlichen Protokollen basiert und den sicheren Austausch von Informationen über ein Telekommunikationsnetz mit anderen Gateways ermöglicht, die dieselben Protokolle verwenden; b) einem Konnektor, der es ermöglicht, angeschlossene Systeme mit dem unter Buchstabe a genannten Gateway zu verbinden, und der aus Software besteht, die auf einheitlichen, offenen Protokollen basiert und Folgendes ermöglicht: i) die Strukturierung, Protokollierung und Verknüpfung von Nachrichten; ii) die Überprüfung der Integrität und Authentizität von Nachrichten; iii) die Erstellung von mit einem Zeitstempel versehenen Empfangsnachweisen für die ausgetauschten Nachrichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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