Art. 24 – Besondere Bestimmungen für thematische Evaluierungen

REG_2022_922 · über die Einführung und Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013

Artikel 23 Absätze 1, 2 und 3 findet auf thematische Evaluierungen Anwendung.
Wird bei einer thematischen Evaluierung ein schwerwiegender Mangel festgestellt, so findet Artikel 22 Anwendung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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