Art. 25 – Bericht an das Europäische Parlament und den Rat

REG_2022_922 · über die Einführung und Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen umfassenden Bericht über die auf der Grundlage dieser Verordnung im Vorjahr durchgeführten Evaluierungen vor. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen.
Der Bericht nach Absatz 1 enthält Informationen über die im Vorjahr durchgeführten Evaluierungen, das Funktionieren des Pools von Sachverständigen, einschließlich der Verfügbarkeit von Sachverständigen der Mitgliedstaaten, die Schlussfolgerungen dieser Evaluierungen und den Stand der von den Mitgliedstaaten ergriffenen Abhilfemaßnahmen. In diesem Bericht werden auf der Grundlage der Ergebnisse der gemäß dieser Verordnung durchgeführten Evaluierungs- und Überwachungstätigkeiten gemeinsame Probleme, bewährte Verfahren und innovative Lösungen ermittelt, um die Umsetzung des Schengen-Besitzstands zu verbessern. In dem Bericht werden Synergien mit anderen Überwachungsinstrumenten und -mechanismen berücksichtigt, um den Wissensstand in Bezug auf das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen auszubauen.
Die Kommission übermittelt den Bericht nach Absatz 1 unverzüglich den nationalen Parlamenten. Der Rat erörtert den Bericht unter Berücksichtigung des Beitrags der Evaluierungen zum Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen.
Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat mindestens zweimal jährlich über den Durchführungsstand der von den Mitgliedstaaten erstellten Aktionspläne. Die Kommission informiert insbesondere über ihre Überprüfungen der Angemessenheit der Aktionspläne und die Ergebnisse von erneuten Besuchen und Überprüfungsbesuchen und teilt ihre Bemerkungen mit, wenn sie der Auffassung ist, dass eine erhebliche Verzögerung bei der Durchführung eines Aktionsplans vorliegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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