Art. 6 – Evaluierungs- und Überwachungsmethoden

REG_2022_922 · über die Einführung und Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013

Die in den Artikeln 4 und 5 genannten Evaluierungs- und Überwachungstätigkeiten können mittels Besuchen sowie Fragebögen oder — ausnahmsweise — anderer Fernmethoden durchgeführt werden.
Jede Evaluierungs- und Überwachungsmethode kann den Umständen entsprechend einzeln oder in Kombination mit einer anderen Methode angewendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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