ErwGr. 48

REG_2023_1113 · über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849

Ähnlich wie Geldtransfers zwischen Zahlungsdienstleistern könnten auch Kryptowertetransfers mit zwischengeschalteten Anbietern von Krypto-Dienstleistungen Transfers als Zwischenglied in einer Kette von Kryptowertetransfers erleichtern. Im Einklang mit den internationalen Standards sollten solche zwischengeschalteten Anbieter ebenso den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen unterliegen, wie Verpflichtungen für zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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