ErwGr. 51

REG_2023_1113 · über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849

Mit dem Ziel, die Zahlungsdienstleister und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen dabei zu unterstützen, wirksame Verfahren zur Aufdeckung von Fällen einzuführen, in denen sie Geldtransfers oder Kryptowertetransfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zum Zahler, zum Zahlungsempfänger, zum Originator oder zum Begünstigten erhalten, und wirksame Folgemaßnahmen zu ergreifen, sollten die EBA, Leitlinien erstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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