ErwGr. 22

REG_2023_1322 · über die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006

Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die für die Herstellung von Drogen wie Amphetaminen, Kokain und Heroin erforderlich sind. Da die illegale Drogenherstellung in der Union zunimmt, sollten die Abzweigung von und der Handel mit Drogenausgangsstoffen von legalen Kanälen für die illegale Drogenherstellung verstärkt verhindert werden. Zur Unterstützung dieser Bemühungen sollte die Agentur eine Rolle bei der Überwachung der Abzweigung von Drogenausgangsstoffen und des illegalen Handels damit spielen und die Kommission bei der Umsetzung des Unionsrechts über Drogenausgangsstoffe unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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