ErwGr. 23

REG_2023_1322 · über die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006

Aufgrund des zunehmenden Bedarfs an kriminaltechnischen und toxikologischen Daten und Fachkenntnissen, der mit der Notwendigkeit einer besseren Koordinierung der Labore in den Mitgliedstaaten einhergeht, sollte ein Netz kriminaltechnischer und toxikologischer Labore, die im Bereich Drogen und drogenbedingte Schäden kompetent sind, geschaffen werden. Dieses Netz sollte der Agentur ermöglichen, auf einschlägige Informationen zuzugreifen, die Kapazitäten der Agentur in diesem Bereich auszubauen und den Wissensaustausch zwischen den einschlägigen Laboren in den Mitgliedstaaten zu unterstützen — und zwar ohne dass der Agentur die hohen Kosten, die für die Einrichtung und den Betrieb eines eigenen Labors anfallen würden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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