Art. 40 – Geräte und Vorrichtungen

REG_2023_2124 · mit Vorschriften für die Fischerei im Übereinkommensgebiet der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) (Neufassung)

Das einzig zugelassene Gerät zur Ernte der Roten Koralle ist ein Hammer, soweit er von zugelassenen Schiffen oder von Fischern, die von den zuständigen nationalen Behörden zugelassen oder anerkannt sind, beim Tauchen benutzt wird. Während der Ernte stellt der zugelassene Fischer sicher, dass die Basis der Korallenkolonie nicht vom Substrat gelöst wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.10.2023

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