Art. 26a – Digitale Visa

REG_2023_2667 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009 und (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 693/2003 und (EG) Nr. 694/2003 des Rates und des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen in Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens

Visa werden in digitaler Form gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 ausgestellt. Digitale Visa sind ein Datensatz im VIS und haben eine einmalige Visumnummer.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.12.2023

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