Art. 7h – Überprüfungsinstrument

REG_2023_2667 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009 und (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 693/2003 und (EG) Nr. 694/2003 des Rates und des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen in Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens

(1)Das Überprüfungsinstrument ermöglicht es Antragstellern und Visuminhabern, Folgendes zu überprüfen: a) Status ihres Antrags; b) Status und Gültigkeit ihres Visums.
(2)Das Überprüfungsinstrument basiert auf dem in Artikel 7b Absatz 4 genannten Dienst für sichere Konten.
(3)Die EU-VAP bietet Antragstellern und anderen Akteuren wie Arbeitgebern, Universitäten oder lokalen Behörden eine Web-Dienst-Funktion zur Überprüfung des digitalen Visums ohne den Dienst für sichere Konten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.12.2023

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