ErwGr. 31

REG_2023_2675 · über den Schutz der Union und ihrer Mitgliedstaaten vor wirtschaftlichem Zwang durch Drittländer

Es ist wichtig, sicherzustellen, dass das Europäische Parlament und der Rat regelmäßig und rechtzeitig über relevante Entwicklungen bei der Anwendung dieser Verordnung unterrichtet werden und gegebenenfalls Gelegenheit zu einer Aussprache mit der Kommission erhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.12.2023

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