ErwGr. 29

REG_2023_2675 · über den Schutz der Union und ihrer Mitgliedstaaten vor wirtschaftlichem Zwang durch Drittländer

Es sollten Möglichkeiten geschaffen werden, die Interessenträger, darunter auch Unternehmen, in die Ergreifung und die Änderung von Reaktionsmaßnahmen der Union und gegebenenfalls in das Verfahren um ihre Aussetzung und Beendigung einzubeziehen, womit den möglichen Auswirkungen der Maßnahmen auf solche Interessenträger Rechnung getragen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.12.2023

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