ErwGr. 21

REG_2023_2845 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 im Hinblick auf die Abwicklungsdisziplin, die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, die aufsichtliche Zusammenarbeit, die Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen und Anforderungen an Zentralverwahrer in Drittländern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012

Die Bestimmungen über die Fristen für die Erteilung einer Genehmigung an Zentralverwahrer, Kerndienstleistungen an einen Dritten auszulagern oder seine Tätigkeiten auf bestimmte andere Dienstleistungen auszuweiten, sollten geändert werden, um unbeabsichtigte Unstimmigkeiten zwischen diesen Fristen und den Fristen des allgemeinen Zulassungsverfahrens zu beseitigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.12.2023

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