Art. 22 – Transparenz in Bezug auf Personen und Stellen, die Mittel für die Durchführung der Reformagenden erhalten

REG_2024_1449 · zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan

(1)Die Begünstigten veröffentlichen aktuelle Daten über Endempfänger, die für die Durchführung der Reformen und Investitionen im Rahmen dieser Fazilität während eines Zeitraums von vier Jahren kumulativ Mittel in Höhe von umgerechnet mehr als 50 000 EUR erhalten.
(2)Für die in Absatz 1 genannten Endempfänger werden unter gebührender Berücksichtigung der Vertraulichkeits- und Sicherheitsanforderungen, insbesondere des Schutzes personenbezogener Daten, folgende Informationen in der Reihenfolge der insgesamt erhaltenen Mittel in maschinenlesbarem Format auf einer Website veröffentlicht: a) bei juristischen Personen die vollständige rechtliche Bezeichnung und gegebenenfalls die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-Identifikationsnummer oder eine andere eindeutige, nach den für die juristische Person geltenden Rechtsvorschriften festgelegte Kennung des Empfängers, b) bei natürlichen Personen Vor- und Nachname oder -namen des Empfängers, c) der vom Empfänger erhaltene Betrag sowie die Reformen und Investitionen im Rahmen der Reformagenden, zu deren Durchführung dieser Betrag beiträgt.
(3)Die in Absatz 2 genannten Informationen werden nicht veröffentlicht, wenn die Offenlegung die Rechte und Freiheiten der betroffenen Endempfänger gefährden oder ihre geschäftlichen Interessen ernsthaft beeinträchtigen könnte. Diese Informationen werden der Kommission zur Verfügung gestellt.
(4)Die Begünstigten übermitteln der Kommission mindestens einmal jährlich auf elektronischem Wege die Daten zu den in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Endempfängern in einem maschinenlesbaren Format, das in der in Artikel 9 Absatz 5 Buchstabe k genannten Fazilitätsvereinbarung festgelegt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 22 REG_2024_1449 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 22 REG_2024_1449 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.