ErwGr. 17

REG_2024_1620 · zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010

In Anbetracht der wichtigen Rolle thematischer Überprüfungen bei der Beaufsichtigung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der gesamten Union — denn sie ermöglichen, das Ausmaß der Belastung durch Risiken in Bezug auf die beaufsichtigten Verpflichteten zu ermitteln und zu vergleichen — und in Anbetracht dessen, dass die Aufsichtsbehörden in den verschiedenen Mitgliedstaaten derzeit nicht von diesen Überprüfungen profitieren, ist es erforderlich, dass die Behörde nationale thematische Überprüfungen mit ähnlichem Umfang und zeitlichem Rahmen ermittelt und die Koordinierung dieser Überprüfungen auf Unionsebene sicherstellt. Um Situationen zu vermeiden, in denen es möglicherweise zu widersprüchlichen Kommunikationen mit beaufsichtigten Unternehmen kommt, sollte sich die Koordinierungsfunktion der Behörde auf die Interaktion mit den zuständigen Aufsichtsbehörden beschränken und keine direkte Interaktion mit nicht ausgewählten Verpflichteten umfassen. Aus demselben Grund sollte die Behörde die Möglichkeiten für eine Angleichung oder Synchronisierung des Zeitrahmens für die nationalen thematischen Überprüfungen erkunden und alle Tätigkeiten erleichtern, die die zuständigen Aufsichtsbehörden möglicherweise gemeinsam oder in sonstiger Weise durchführen möchten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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