REG_2024_1620 · zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010
Zur Verbesserung der Aufsichtspraktiken im Nichtfinanzsektor sollte die Behörde vergleichende Analysen von Aufsehern des Nichtfinanzsektors durchführen, die auch vergleichende Analysen von Behörden umfassen sollten, die Selbstverwaltungseinrichtungen beaufsichtigen. Zu diesem Zweck sollte die Behörde, wenn sie über die Planung und den Inhalt von vergleichenden Analysen entscheidet, einen methodischen Rahmen für solche Überprüfungen entwickeln, der auch Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Durchführung von vergleichenden Analysen und bei der Ausarbeitung von Ergebnissen sowie in Bezug auf die Berücksichtigung von Evaluierungen, die von internationalen Organisationen und zwischenstaatliche Einrichtungen mit Zuständigkeit im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgenommen wurden, umfassen sollte. Um die Konvergenz der Aufsichtspraktiken zu fördern, sollte die Behörde Berichte mit den Ergebnissen dieser vergleichenden Analysen, einschließlich festgestellter Mängel und bewährter Verfahren, veröffentlichen. Diese Berichte könnten von Leitlinien oder Empfehlungen begleitet werden, die an die zuständigen Behörden, darunter auch Behörden, die Selbstverwaltungseinrichtungen beaufsichtigen, gerichtet sind. Selbstverwaltungseinrichtungen sollten an vergleichenden Analysen teilnehmen können, wenn sie ein Interesse daran bekundet haben.
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