Art. 59 – Ermittlung einer Kategorie von Begünstigten

REG_2024_1624 · zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

(1)Im Fall von juristischen Personen nach Artikel 57, die Express Trusts ähneln, oder Express Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen gemäß Artikel 58 mit Ausnahme von Discretionary Trusts sind, sofern die Begünstigten noch zu bestimmen sind, die Kategorie der Begünstigten und ihre allgemeinen Merkmale anzugeben. Begünstigte innerhalb dieser Kategorie sind wirtschaftliche Eigentümer, sobald sie ermittelt oder benannt sind.
(2)In den folgenden Fällen sind nur die Kategorie der Begünstigten und ihre Merkmale anzugeben: a) Altersversorgungssysteme, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/2341 fallen, b) Systeme des finanziellen Eigentums oder der finanziellen Beteiligung von Mitarbeitern, sofern die Mitgliedstaaten nach einer angemessenen Risikobewertung zu dem Schluss gelangt sind, dass das Risiko eines Missbrauchs für Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gering ist, c) juristische Personen nach Artikel 57, die Express Trusts ähneln, Express Trusts und ähnliche Rechtsvereinbarungen nach Artikel 58, sofern i) die juristische Person, der Express Trust oder eine ähnliche Rechtsvereinbarung zu gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken gegründet wird, und ii) die Mitgliedstaaten nach einer angemessenen Risikobewertung zu dem Schluss gelangt sind, dass die Kategorie von juristischer Person, Express Trust oder ähnlicher Rechtsvereinbarung ein geringes Risiko eines Missbrauchs für Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung aufweist.
(3)Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Kategorien von juristischen Personen, Express Trusts oder ähnlichen Rechtsvereinbarungen gemäß Absatz 2 zusammen mit einer Begründung auf der Grundlage der spezifischen Risikobewertung mit. Die Kommission übermittelt den anderen Mitgliedstaaten diese Mitteilung in Kenntnis.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 59 REG_2024_1624 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 59 REG_2024_1624 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.