ErwGr. 102

REG_2024_1624 · zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Die Einführung harmonisierter Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der gesamten Union, auch in Bezug auf gruppenweite Strategien und Verfahren, Informationsaustausch und Vertrauen, gestattet es Verpflichteten, die innerhalb einer Gruppe tätig sind, die innerhalb dieser Gruppe bestehenden Systeme in Situationen, die dieselben Kunden betreffen, optimal zu nutzen. Diese Vorschriften gestatten nicht nur eine kohärente und effiziente Umsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der gesamten Gruppe, sondern profitieren auch von Skaleneffekten auf Gruppenebene, indem sie es beispielsweise Verpflichteten innerhalb der Gruppe ermöglichen, sich auf die Ergebnisse der von anderen Verpflichteten innerhalb der Gruppe angewandten Verfahren zu verlassen, um ihre Kundenidentifizierungs- und -verifizierungspflichten zu erfüllen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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