Art. 43 – Befugnisübertragung

REG_2024_1735 · zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 44 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Modalitäten zu ändern, nach denen Vereinbarungen zwischen den in Artikel 23 Absatz 1 genannten Einrichtungen sowie Investitionen in Speicherkapazitäten, die sich im Besitz Dritter befinden, bei der Erfüllung ihres individuellen Beitrags gemäß Artikel 23 Absatz 5 berücksichtigt werden und den Inhalt der in Artikel 23 Absatz 6 genannten Berichte festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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