Art. 5 – Aufgaben der zuständigen Behörde

REG_2024_1787 · über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942

(1)Die zuständigen Behörden ergreifen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die erforderlichen Maßnahmen, um die Einhaltung dieser Verordnung sicherzustellen.
(2)Die Betreiber, Unternehmen, Bergwerksbetreiber und Importeure lassen den zuständigen Behörden jede erforderliche Unterstützung zukommen, um den zuständigen Behörden die Durchführung der in dieser Verordnung genannten Aufgaben zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, insbesondere was die Vorlage von Unterlagen und Aufzeichnungen, den Zutritt zu Standorten und — falls es sich um einen Offshore-Standort handelt — die Beförderung zum oder vom Standort anbelangt.
(3)Die zuständigen Behörden arbeiten untereinander und mit der Kommission zusammen und können mit Behörden von Drittländern zusammenarbeiten, um die Einhaltung dieser Verordnung sicherzustellen. Die Kommission errichtet ein Netz von zuständigen Behörden, um Zusammenarbeit zu fördern, mit den erforderlichen Vorkehrungen für den Austausch von Informationen, insbesondere bezüglich Überwachung, Regulierung und Einhaltung von Vorschriften sowie bewährten Verfahren, und um Konsultationen zu ermöglichen. Die innerhalb der zuständigen Behörden eingerichteten Kontaktstellen unterstützen diese Tätigkeiten.
(4)Wenn nach Maßgabe dieser Verordnung Berichte zu veröffentlichen sind, machen die zuständigen Behörden diese Berichte unentgeltlich auf einer dafür vorgesehenen Website und in einem frei zugänglichen, herunterladbaren und maschinenlesbaren Format zugänglich. Werden Informationen aus einem oder mehreren der in Artikel 4 der Richtlinie 2003/4/EG aufgeführten Gründe oder gegebenenfalls aufgrund des Unionsrechts zum Schutz personenbezogener Daten zurückgehalten, so geben die zuständigen Behörden an, welche Arten von Informationen zurückgehalten werden, und nennen die Gründe dafür.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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