ErwGr. 19

REG_2024_1938 · über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinien 2002/98/EG und 2004/23/EG

SoHO, die zur Verwendung beim Menschen verteilt werden, können auf ärztliche Verschreibung für einen einzelnen SoHO-Empfänger bestimmt sein. Alternativ könnten SoHO in Chargen verteilt werden, die als lokaler Vorrat gelagert werden sollen, um sie bei Bedarf in einer SoHO-Einrichtung, die die Verwendung beim Menschen durchführt, zu verwenden. In solchen Fällen sollten die verteilten SoHO kein zweites Mal freigegeben werden, sondern ihre Bereitstellung an einzelne SoHO-Empfänger, in einigen Fällen mit einem biologischen Abgleich, sollte als weiterer Verteilungsschritt gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.07.2024

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