ErwGr. 6

REG_2024_1988 · zur Statistik über Investmentfonds

Die Erhebung statistischer Daten zum Finanzgeschäft von Investmentfonds ist erforderlich, um regelmäßig sowie ad hoc auftretendem analytischem Bedarf zu entsprechen und die EZB im Rahmen der Durchführung der monetären und finanziellen Analyse zu unterstützen. Diese statistischen Daten werden vom ESZB auch für die Erstellung anderer Statistiken verwendet, insbesondere der Finanzierungsrechnung des Euro-Währungsgebiets, der Zahlungsbilanz und des Auslandsvermögensstatus. Zu diesem Zweck sind statistische Daten zu Kapitalerträgen erforderlich, die Anteilinhabern von Investmentfonds zugerechnet werden können und die sich aus den nach der vorliegenden Verordnung vorgeschriebenen Daten zu Erträgen und Gebühren ableiten lassen. Um den Meldeaufwand im Zusammenhang mit diesen Erfordernissen gering zu halten, kann ein Teil dieser Daten von der betreffenden NZB geschätzt werden, wobei Daten zu Gebühren nur einmal im Jahr erfordert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.07.2024

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