ErwGr. 8

REG_2024_1988 · zur Statistik über Investmentfonds

Vor der Verabschiedung der vorliegenden Verordnung zur Festlegung und Auferlegung statistischer Berichtspflichten hat die EZB den Nutzen und die Kosten der Erhebung neuer statistischer Daten gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 eingeschätzt. Die EZB ist der Auffassung, dass die Erhebung neuer Statistiken, einschließlich statistischer Daten zu monatlichen Erträgen sowie zu den von Anteilinhabern an den Investmentfonds gezahlten jährlichen Gebühren und den vom Investmentfonds gezahlten Dividenden und Informationen über die Klassifizierung des Investmentfonds, in kürzeren Zeitabständen erforderlich ist, um die Qualität und die Verfügbarkeit von Daten für die Nutzer der Statistik über Investmentfonds im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben des ESZB zu verbessern. Die EZB hat auch die Europäische Kommission um Stellungnahme zum Verordnungsentwurf gebeten und von ihr Anmerkungen erhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.07.2024

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