ErwGr. 9

REG_2024_1988 · zur Statistik über Investmentfonds

In der vorliegenden Verordnung werden Pflichten in erster Linie für Investmentfonds festgelegt. Allerdings sind vollständige statistische Daten zu Inhabern der von Investmentfonds begebenen Inhaberanteile möglicherweise nicht unmittelbar von Seiten der Investmentfonds erhältlich. Daher ist es erforderlich, Regelungen zu treffen, damit die NZBen diese statistischen Daten im Einklang mit den auf nationaler Ebene verfügbaren wirksamsten und genauesten Methoden auch aus anderen Quellen und von anderen Rechtssubjekten erheben können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.07.2024

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