(1)Für jedes Haushaltsjahr umfassen die EGFL-Mittel nichtgetrennte Mittel für Ausgaben in Verbindung mit Maßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2116. Ausgaben im Zusammenhang mit den Maßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 3 und Artikel 7 jener Verordnung, mit Ausnahme von Maßnahmen, die im Rahmen der nichtoperativen technischen Hilfe finanziert werden, und Beiträgen an Exekutivagenturen, werden von getrennten Mitteln abgedeckt.
(2)Die Beschlüsse der Kommission zur Festsetzung der Höhe der Erstattungen der von den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem EGFL getätigten Ausgaben können als vorläufige globale Mittelbindungen im Rahmen der Gesamtausstattung des EGFL gelten.
(3)Vorläufige globale Mittelbindungen für den EGFL für ein Haushaltsjahr, zu deren Lasten bis zum 1. Februar des folgenden Haushaltsjahrs keine Mittelbindungen für spezifische Haushaltslinien vorgenommen wurden, werden für das betreffende Haushaltsjahr, in dem sie vorgenommen wurden, aufgehoben.
(4)Wird eine vorläufige globale Mittelbindung gemäß Absatz 2 vorgenommen, wird für die Ausgaben der in den Vorschriften über den EGFL genannten Dienststellen und Einrichtungen binnen zwei Monaten nach Eingang der Aufstellungen der Mitgliedstaaten eine Mittelbindung nach Kapiteln, Artikeln und Posten vorgenommen. Die Mittelbindung kann nach Ablauf dieser Zweimonatsfrist erfolgen, wenn bei den betreffenden Haushaltslinien eine Mittelübertragung erforderlich ist. Außer in den Fällen, in denen die Mitgliedstaaten die Zahlung noch nicht geleistet haben oder die Förderfähigkeit nicht feststeht, erfolgt die entsprechende Zahlung innerhalb der gleichen Zweimonatsfrist. Die Mittelbindung nach Unterabsatz 1 dieses Absatzes wird der vorläufigen globalen Mittelbindung nach Absatz 2 angelastet.
(5)Die Absätze 2 und 3 gelten vorbehaltlich der Rechnungsprüfung und der Rechnungsannahme.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2024
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.